Vorstand
Geschäftsausschuss
Ordnungsausschuss
1. Ältermänner
Geschäftsausschuss
Aus den Unterlagen von 1760 ging schon damals hervor, dass der „engere Vorstand“ Geschäftsausschuss genannt wurde. Danach wurde der 1. Ältermann auf Lebenszeit gewählt. Man nannte ihn auch den „beständigen“ oder „immerwährenden“ Ältermann. Dieses ist auch heute noch so. Nur sein freiwilliger Rücktritt oder der Tod erlöst ihn von diesem Amt. Auch der Schrift- u. Rechnungsführer, auch „Gildeschreiber“ genannt, wird nur einmal erwählt, während die beiden Vorsteher im wechselseitigen Rhythmus alle zwei Jahre vom Ordnungsausschuss gewählt werden.





Ordnungsausschuss
Der Ordnungsausschuss ist die stützende Hand des „engeren“ Vorstandes. Er hat beratende Funktion und soll bei Versammlungen für Ordnung sorgen. Laut Satzung hat er das Recht, bei Störungen Geldbußen auszusprechen. Frühere Bezeichnungen für den Ordnungsausschuss waren: „Fond, Pfund, Acht oder Achte“. § 11 der Satzung spricht davon, dass der „Pfund“ aus seiner Mitte bei Beginn des Gildefestes einen Vorsitzenden zu erwählen hat.







1. Ältermänner
Möltenorter Knochenbruchgilde von 1655
1. Ältermann Karl-Heinz Spitz
Fritz-Lau-Str. 3
24226 Heikendorf

In der Mitte Karl-Heinz Spitz, amtierender 1. Ältermann