Satzung der Möltenorter Knochenbruchgilde von 1655
(inklusive des 1. Nachtrages zur Satzung vom 1. März 2002 [Umstellung auf EURO] mit Anhang vom 9. März 2007)
Zweck der Gilde
§1
§2
Schäden, welche die Gilde zu einer Unterstützung verpflichten, sind:
Klasse 1 = 70,– Euro
für einen Bruch des Schädels, Genicks und des Wirbels, des Oberarms, Brustbeins, Beckenknochens (Hüfte), Oberschenkels, der Kniescheibe, des Unterschenkels, wenn Waden- und Schienbein beide gebrochen, und des Unterarms, wenn Elle und Speiche beide gebrochen sind.
Klasse 2 = 45,– Euro
für einen Bruch des Schienbeins, Unterarms (Speiche), Mittelfußknochens und Fersenbruch.
Klasse 3 = 35,– Euro
für einen Bruch des Schulterblatts, Wadenbeins, Mittelhandknochens, Unterarms (Elle), Kinnbackenknochens und der Handwurzel, wenn 3 und mehr Knochen = 2.
Klasse 4 = 15,– Euro
für einen Bruch eines Fingers, einer Zehe, eines Schlüsselbeins, Nasenbeins und für einen kompl. Rippenbruch.
Klasse 5 = 12,– Euro
für den Bruch einer Rippe.
Name des Vereins
§3
§4
§5
§6
§7
§8
§9
§10
§11
§12
§13
Aufnahme in die Gilde
§14
§15
§16
Aufnahme Auswärtiger
§17
§18
Austritt aus der Gilde
§19
§20
§21
§22
§23
§24
§25
§26
§27
§28
§29
§30
„Überschüsse und Fehlbeträge"
§31
Zur Deckung von Fehlbeträgen ist eine Sicherheitsrücklage zu bilden. Dieser Rücklage sind jeweils 5 % eines sich evtl. ergebenden Überschusses zuzuführen, bis sie 5 % der Summe der Vermögenswerte erreicht oder nach Inanspruchnahme wieder erreicht hat.
Ein sich evtl. weiterhin ergebender Überschuss ist der Rückstellung für Überschussbeteiligung zuzuführen. Diese Rückstellung ist zur Erhöhung der Leistungen oder zur Ermäßigung der Beiträge oder für beide Zwecke zugleich zu verwenden. Die näheren Bestimmungen über die Verwendung der Rückstellung trifft aufgrund von Vorschlägen des versicherungsmathematischen Sachverständigen die Mitgliederversammlung. Ein sich evtl. ergebender Fehlbetrag ist, soweit er nicht aus der Sicherheitsrücklage gedeckt werden kann, aus der Rückstellung für Überschussbeteiligung zu decken und, soweit auch diese nicht ausreicht, durch Herabsetzung der Leistungen oder durch Erhöhung der Beiträge oder durch beide Maßnahmen auszugleichen.
Ziffer 2 Satz 3 gilt entsprechend. Alle Maßnahmen haben auch Wirkung für die bestehenden Versicherungsverhältnisse. Die Erhebung von Nachschüssen ist ausgeschlossen.
§32
Die beiden Älterleute sind befugt, so oft es notwendig erscheint, eine Versammlung der Gilde zu berufen, um Vereinsangelegenheiten zu beraten. Die alsdann erscheinenden Mitglieder sind beschlussfähig. Abänderung und Erweiterung der Statuten, kann nur mit ¾ der Versammlung beschlossen werden.
In streitigen Fällen innerhalb der Gilde ist jedes Mitglied verpflichtet, sich einem Schiedsgericht zu unterwerfen. Das Schiedsgericht ist für jeden Einzelfall ausdrücklich und schriftlich in einer besonderen Urkunde zwischen der Gilde und dem betroffenen Mitgliede zu vereinbaren. Liegt eine besondere Schiedsgerichtsvereinbarung nicht vor, dann steht dem betr. Mitglied die Anrufung des ordentlichen Gerichts frei.
Jeder neu Eintretende unterwirft sich durch seinen Eintritt in den Verein stillschweigend den Vereinsgesetzen.
Wer am Tische der Geschäftsführer etwas vorzubringen hat, muss mit entblößtem Haupte erscheinen und sich überhaupt jeder Unbescheidenheit in Rede und Manieren enthalten. Wer nach Verwarnung dieser Bestimmung zuwider handelt, zahlt 5,– Euro Strafe. Alle Strafgelder fallen der Gildekasse zu.
Alle Jahre wird ein Vogelschießen vom Verein gefeiert. 3 Wochen vorher findet eine Generalversammlung statt, die alles Erforderliche beschließt.
§33
Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 6. Februar 1976
gez. W. Ivens
1. Ältermann
gez. Fr. Burmeister
2. Ältermann
gez. R. Iversen
Vorsteher
gez. Dahmke
Vorsteher
gez. W. Berg
Schrift- und Rechnungsführer
Anhang zur Satzung der Möltenorter Knochenbruchgilde von 1655
- Gildefeier -
Dieser Anhang soll den Ablauf der jährlichen Gildefeier regeln.
Allgemeines
§1
§2
Vogelschießen
- Geschossen wird mit zehn Schützen und zwei Ersatzschützen, die zuvor bei einer Mitgliederversammlung gewählt werden, auf einen hölzernen Vogel mit zwei Köpfen und zwei Schwänzen, bestückt mit zwei Kronen, Reichsapfel und Zepter in den Fängen und acht Fahnen verteilt auf Flügeln, Hälsen und Schwänzen.
- Bei Jubiläumsfeiern wird ein weiteres Abschuss-Symbol zwischen den Hälsen angebracht werden.
- Die Reihenfolge der Abschüsse erfolgt nach folgendem Ritual, wobei aus der Sicht des Vogels auszugehen ist
- linke Krone, rechte Krone
- Reichsapfel, Zepter
- Fahnen:
links am Hals, rechts am Hals,
von links nach rechts auf den Flügeln,
links am Schwanz, rechts am Schwanz - linker Kopf, rechter Kopf
- linker Flügel, rechter Flügel
- linker Schwanz, rechter Schwanz
- linker Hals, rechter Hals
Ist ein Jubiläumssymbol zwischen den Hälsen angebracht, muss dieser Abschuss vor den
Halsabschüssen erfolgen. - Bei dem Rumpf muss erst die blaue, dann die weiße Markierung vollkommen freigeschossen werden, bevor die Schüsse auf die rote Markierung freigegeben werden.
Nach dem letzten Schuss, bei dem der Rumpf zu Boden fällt, ist der Gildekönig nach der näher beschriebenen Schießliste, ermittelt.
- Die Schießliste ist ein Abbild der Mitgliederliste, bei der die Gildemitglieder nach Eintrittsdatum aufgelistet sind (keine alphabetische Reihenfolge). Sie wird vom Schriftführer erstellt und für andere „verdeckt“ geführt.
- Der erste Schuss fällt auf das Mitglied, welches nach dem Gildekönig vom Vorjahr aufgelistet ist. Danach wird für jedes nachfolgende Mitglied ein Schuss abgegeben. Sind mehrere Schüsse nötig als Mitglieder eingetragen sind, so muss die Schiessliste mehrmals durchschossen werden. Beim Abschuss eines Teils des Gildevogels nach Abs. 3 erhält das Mitglied, für das der Schuss abgegeben wurde, einen silbernen Löffel. Es wird für die weitere Teilnahme durch Streichung aus der Schiessliste „befreit“.
- Für die Abschüsse von Kronen, Köpfen, Hälsen, Flügeln und Schwänzen wird jeweils ein silberner Esslöffel und für die restlichen Abschüsse je einen silbernen Teelöffel vergeben. Der Gildekönig empfängt als Gewinn zwei silberne Esslöffel. Der Schütze, der den Rumpf abgeschossen hat, erhält für seine Treffsicherheit einen silbernen Esslöffel und ist neben dem Schützenwart automatisch für das nächste Jahr als Schütze nominiert.
- Der Gildekönig trägt außerdem die Gildekette mit den Schilden seiner Vorgänger und eine Königskrone aus gebundenen Sommerblumen. Die anderen Löffelgewinner erhalten neben ihren Löffeln gegen einen kleinen Obolus ein Blumengebinde an ihr Revers geheftet.
- Fällt der Königsschuss auf die Nummer eines abwesenden Mitgliedes, so wird dieser am Gildetag von dem Königschützen vertreten.
Umzüge
§3
Aufstellung:
Zugführer
Musikkapelle
Fahnenabordnung der Ohrter Gilde
Gildevogel auf Lafette bzw. Gildelade
Gildevorstand der Ohrter Gilde
mit König und Bürgermeister
Gildeschützen mit Gewehren
Gildemitglieder in Gildeanzügen
Gildeschwestern
Gildemitglieder und Gäste
Altheikendorfer Gilde
Neuheikendorfer Gilde
Sind weitere befreundete Gilden und Vereine eingeladen, werden diese nach deren Gründungsjahren aufgestellt.
1. Umzug: 08.45 Uhr Treffen auf dem Parkplatz am Roerskroog.
09.00 Uhr Abmarsch Richtung Festplatz.
2. Umzug: 14.00 Uhr Abholung des ersten Ältermannes und des Königs.
3. Umzug: ca. 18.00 Uhr erfolgt ein Festumzug durch den Ort Richtung Gildelokal.
Die jeweiligen Marschrouten werden zuvor vom Vorstand festgelegt.
§4
Ehrenscheiben- u. Pokalschießen
Parallel zum Vogelschießen wird ein Ehren- und Pokal-Scheibenschiessen durchgeführt.
Zwei Ehrenscheiben werden stehend-freihändig mit einem Gildegewehr (KK) ausgeschossen.
Eine Ehrenscheibe für die Schützen und die zweite Ehrenscheibe für den Vorstand und die Gildevorstände der befreundeten Gilden.
Die Pokale werden in der Zeit von 10.00 – 16.00 Uhr auf einem separaten Luftgewehrstand stehend-aufgelegt ausgeschossen.
1. Pokal = Gildebruderwanderpokal mit 5 Schuss,
2. Pokal = Gildeschwesternwanderpokal mit 5 Schuss,
3. Pokal = Königswanderpokal mit 3 Schuss,
4. Pokal = Jugendwanderpokal mit 3 Schuss und
5. Pokal = Wanderpokal für den erweiterten Vorstand mit 3 Schuss.
§5
Ehrungen und Königsproklamation
Die Ehrungen und die Königsproklamation werden im Festlokal durchgeführt.
Für den Geschäfts-, Ordnungsausschuss, die Fahnenabordnungen und die Schützen besteht Anwesenheitspflicht.
- Zuerst werden die Ehrenscheiben und dann die Pokale an die Gewinner überreicht.
- Der Vorjahreskönig wird vom Bürgermeister und vom ersten Ältermann verabschiedet. Dabei
werden ihm die Erinnerungsmedaille der Gemeinde Heikendorf und die Königsplakette
überreicht. Ihm gebühren zwei Ehrentänze. - Die Ehrung für den neuen König wird durch den Bürgermeister vorgenommen. Hierbei erhält er
seinen „Königsnamen“. Ihm gebühren drei Ehrentänze. - Im Anschluss folgen zwei Ehrentänze für alle
Gewinnträger.
Rechte und Pflichten des Königs
§6
Der König erhält für seine Repräsentationspflichten und Aufgaben einen Zuschuss in Höhe von 250,– € aus der Gildekasse. Hiervon sind unter anderen folgende Ausgaben zu bestreiten:
- Beschaffung seiner persönlichen Plakette für die Königskette,
- Übernahme der Umtrunkskosten bei seiner Abholung beim ersten Ältermann anlässlich des zweiten Umzuges (§ 3) am Ende des Gildejahres.
Der König repräsentiert die Gilde bei Einladungen befreundeter Gilden. Er ist nicht verpflichtet, bei diesen oder anderen Zusammenkünften eine Lokalrunde zu spendieren.
Bei Abwesenheit des Königs wird dieser am Gildetag von dem Königschützen vertreten (§ 2 Nr. 8).
Für die Repräsentation durch den Königschützen muss der König einen angemessenen Anteil seines Zuschusses an den Königschützen abtreten.
Traditionsessen
§7
Ablauf des Gildeballs
§8
Der Gildeball wird vom ersten Ältermann und vom König eröffnet.
Um 22.00 Uhr erfolgt der Ausmarsch der Fahnenabordnungen. Der erste Ältermann verabschiedet die einzelnen Fahnenabordnungen in der Reihenfolge, wie sie in den Umzügen aufgestellt waren. Der zweite Ältermann führt die Ohrter Fahnenabordnung an. Ihr folgt der Ohrter König. Bei den Gastgilden folgen die Älterleute und Könige ihren Fahnen.
Danach gibt der König die Gildekette (§ 2 Ziff. 7) beim ersten Ältermann zur Aufbewahrung in der Gildelade ab.
Katerfrühstück
§9
Auf- und Abbau zum Gildefest
§10
Möltenort, am 9. März 2007
MöltenorterKnochenbruchgilde von 1655
Der Geschäftsausschuss
gez. Ernst Janneck
1. Ältermann
gez. Jochen Kewitz
2. Ältermann
gez. Rudolf Iversen
Vorsteher
gez. Klaus Witt
Vorsteher
gez. Uwe Dahmke
Schrift- und Rechnungsführer